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   SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06   

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SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06 (https://dejure.org/2006,6720)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 29.08.2006 - S 25 AS 55/06 (https://dejure.org/2006,6720)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 29. August 2006 - S 25 AS 55/06 (https://dejure.org/2006,6720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - kostenaufwändige Ernährung - Diabetes mellitus - Vorlage ärztlicher Nachweis - Angemessenheit der Unterkunft und Heizung - Abweichung von den Werten der Wohngeldtabelle bei Nachweis durch Wohnungslisten - Erhöhung der Wohnfläche für ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 54 Abs. 2 S. 1 SGG; § 96 Abs. 1 SGG
    Angemessenenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung; Ansetzung eines höheren Mietzinzes aufgrung des Vorliegens einer Schwerbehinderung; Zumutbarkeit des Umzugs eines Schwerbehinderten zur Senkung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung; Ansetzung eines höheren Mietzinzes aufgrung des Vorliegens einer Schwerbehinderung; Zumutbarkeit des Umzugs eines Schwerbehinderten zur Senkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Angemessenheit der Unterkunft und Heizung

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Denn wenn er aus dieser Tatsache - den niedrigeren Werten als denjenigen der rechten Spalte der Wohngeldtabelle - ein Recht herleiten will, trägt er hierfür die Beweislast (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285).

    Für nicht bewiesene, anspruchsbegründende Tatsachen trägt die die Leistung begehrende Klägerin - bzw. hier der Ehemann der Klägerin als gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II zur Bedarfsgemeinschaft gehörend und damit bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigend - die Beweislast (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 388/05

    Anforderungen an die vollständige Übernahme der tatsächlich anfallenden

    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 - sowie jüngst Beschluss vom 11. August 2006, - L 8 AS 206/05 ER -).

    Ein Abweichen von diesem Tabellenwert nach unten ist in diesem Sinne nämlich dann möglich, wenn der Sozialleistungsträger darlegt und nachweist, dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zumutbare, geeignete und freie Wohnungen vorhanden sind, für die geringere Mieten gezahlt werden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2005, - L 8 AS 168/05 ER - Beschluss vom 19. Juni 2006, - L 6 AS 248/06 ER - vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 -).

  • LSG Niedersachsen, 12.06.1997 - L 3 U 329/96
    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Diese Grundsätze geltend auch im Klageverfahren, insbesondere dann, wenn die vom Gericht für nötig gehaltenen Ermittlungen mangels einer von der Klägerin bzw. hier ihrem Ehemann verweigerten Mitwirkung nicht vorgenommen werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. Juni 1997, - L 3 U 329/96 -).
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Da der Beklagte aber ohnehin 60, 00 EUR Heizkosten monatlich gewährte, ist die Klägerin insoweit nicht beschwert (vgl. hierzu auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - L 9 B 259/05

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Gutachtliche

    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Entscheidungen zu § 30 Abs. 5 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) ziehen demgegenüber zumeist den von einer ärztlichen Arbeitsgruppe an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf erstellten "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulagen) gemäß § 23 Abs. 4 BSHG (jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII)", herausgegeben vom Arbeitsausschuss der Sozialdezernenten Westfalen-Lippe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Stand: Januar 2002, i. F.: Begutachtungsleitfaden; abrufbar unter www.lwl.org) heran (Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. November 2005, - L 9 B 259/05 SO PKH - sowie Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11. Oktober 2005, - S 19 SO 44/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2006 - L 6 AS 248/06
    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Ein Abweichen von diesem Tabellenwert nach unten ist in diesem Sinne nämlich dann möglich, wenn der Sozialleistungsträger darlegt und nachweist, dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zumutbare, geeignete und freie Wohnungen vorhanden sind, für die geringere Mieten gezahlt werden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2005, - L 8 AS 168/05 ER - Beschluss vom 19. Juni 2006, - L 6 AS 248/06 ER - vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 -).
  • LSG Sachsen, 26.01.2006 - L 3 B 299/05 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bemessung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige

    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Zur inhaltlichen Konkretisierung greift die Rechtsprechung einerseits auf die "Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" (2. Aufl., 1997, i. F.: Empfehlungen) zurück (so mehrheitlich in Entscheidungen zu § 21 Abs. 5 SGB II: Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2006, - L 3 B 299/05 AS-ER - und Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2005, - S 23 AS 201/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 8 AS 168/05
    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Ein Abweichen von diesem Tabellenwert nach unten ist in diesem Sinne nämlich dann möglich, wenn der Sozialleistungsträger darlegt und nachweist, dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zumutbare, geeignete und freie Wohnungen vorhanden sind, für die geringere Mieten gezahlt werden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2005, - L 8 AS 168/05 ER - Beschluss vom 19. Juni 2006, - L 6 AS 248/06 ER - vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2006 - L 8 AS 206/05
    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006, - L 8 AS 388/05 - sowie jüngst Beschluss vom 11. August 2006, - L 8 AS 206/05 ER -).
  • SG Düsseldorf, 15.06.2005 - S 23 AS 201/05
    Auszug aus SG Lüneburg, 29.08.2006 - S 25 AS 55/06
    Zur inhaltlichen Konkretisierung greift die Rechtsprechung einerseits auf die "Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" (2. Aufl., 1997, i. F.: Empfehlungen) zurück (so mehrheitlich in Entscheidungen zu § 21 Abs. 5 SGB II: Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2006, - L 3 B 299/05 AS-ER - und Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2005, - S 23 AS 201/05 ER -).
  • SG Stade, 09.06.2005 - S 19 SO 44/05
  • SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 895/06

    Übernahme eines Nachzahlungsbetrages aus der Heiz- und Nebenkostenabrechnung für

    In einem diesbezüglichen Klageverfahren vor dem Sozialgericht Lüneburg hat die Kammer den Beklagten mit Urteil vom 29. August 2006 (Az.: S 25 AS 55/06) u. a. verpflichtet, ab dem 01. November 2005 als angemessene Unterkunftskosten einen Betrag in Höhe von 390, 60 EUR (inklusive Nebenkosten) zuzüglich 60, 00 EUR Heizkosten zugrunde zu legen.

    Der restliche Betrag in Höhe von 36, 53 EUR sei entsprechend der Ausführungen im Urteil des Sozialgerichts zum Aktenzeichen S 25 AS 55/06 wie folgt aufzuteilen: Die Wohnung habe eine tatsächliche Grundfläche von 130 qm.

    c) Für die verbleibenden zwei Monate des Jahres 2005 sind dann wegen des Ablaufes der Frist zur Übernahme von unangemessenen Kosten der Unterkunft nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft wie sie im zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Urteil der Kammer vom 29. August 2006 (Az.: S 25 AS 55/06) festgestellt wurden, zu berücksichtigen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 71/07

    Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    Der Senat schließt sich dem aktuellen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisstand an, der in dem Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner ua (www.daem.de) abgedruckt in: Aktuel Ernaehr MdE 2004, S. 245 ff) sowie den Ernährungsempfehlungen für Diabetiker der Diabetes-Gesellschaft Deutschland (www.diabetes-deutschland.de) und der Stellungnahme des Ausschusses Ernährung der Deutschen Diabetologischen Gesellschaft dargestellt ist (so auch SG Lüneburg Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06-; SG Dresden, Beschluss vom 30. August 2006, - S 23 AS 1372/06 ER - jeweils mwNw).
  • SG Lüneburg, 04.09.2006 - S 25 AS 843/06

    Voraussetzungen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen

    b) Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten legt die Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und - soweit andere Anhaltspunkte nicht zur Verfügung stehen - auch im Hauptsacheverfahren regelmäßig die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zugrunde (vgl. hierzu jüngst Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -).

    Denn wenn er aus dieser Tatsache - den niedrigeren Werten als denjenigen der rechten Spalte der Wohngeldtabelle - ein Recht herleiten will, trägt er hierfür die Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285, vgl. auch Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -).

  • SG Lüneburg, 29.09.2006 - S 25 AS 963/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im

    Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten legt die Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und - soweit andere Anhaltspunkte nicht zur Verfügung stehen - auch im Hauptsacheverfahren regelmäßig die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zugrunde (vgl. hierzu jüngst Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2009 - L 9 AS 175/07

    Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Heizungskosten i. R. d.

    Insoweit hat das Sozialgericht (SG) Lüneburg mit Urteil vom 29. August 2006 (S 25 AS 55/06) rechtskräftig entschieden, ab dem 01. Oktober 2005 bis zum 31. März 2006 sei von einem Mietzins inklusive Betriebskosten in Höhe von monatlich 390, 60 Euro auszugehen.
  • SG Lüneburg, 15.10.2009 - S 28 AS 346/08

    Anspruch auf Gewährung von tatsächlichen Unterkunftskosten i.R.d. Grundsicherung

    Hierzu hat das Sozialgericht Lüneburg mit Urteil vom 29. August 2006 (S 25 AS 55/06) ausgeführt:.
  • SG Lüneburg, 20.07.2007 - S 25 AS 803/05

    Höhe der zu gewährenden Kosten der Unterkunft und Heizung i.R.d. Grundsicherung

    Da der Beklagte aber ohnehin 60, 00 EUR Heizkosten monatlich gewährte, ist die Klägerin insoweit nicht beschwert (vgl. hierzu auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER - sowie Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -).
  • SG Lüneburg, 26.09.2006 - S 25 AS 963/06
    Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten legt die Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und - soweit andere Anhaltspunkte nicht zur Verfügung ste-hen - auch im Hauptsacheverfahren regelmäßig die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zugrunde (vgl. hierzu jüngst Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06 -).
  • SG Lüneburg, 03.04.2008 - S 30 AS 508/08

    Anspruch auf Mehrbedarf nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgrund

    Der Senat schließt sich dem aktuellen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisstand an, der in dem Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner ua (www.daem.de) abgedruckt in: Aktuel Ernaehr MdE 2004, S. 245 ff) sowie den Ernährungsempfehlungen für Diabetiker der Diabetes-Gesellschaft Deutschland (www.diabetes-deutschland.de) und der Stellungnahme des Ausschusses Ernährung der Deutschen Diabetologischen Gesellschaft dargestellt ist (so auch SG Lüneburg Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06-; SG Dresden, Beschluss vom 30. August 2006, - S 23 AS 1372/06 ER - jeweils mwNw).
  • SG Lüneburg, 16.05.2011 - S 45 AS 183/11

    Angemessene Wohnfläche für Alleinerziehende und für jeden schwerbehinderten

    Die Kammer weist darauf hin, dass das Sozialgericht Lüneburg mit Entscheidungen vom 29. August 2006 (S 25 AS 55/06), vom 29. September 2006 (S 25 AS 963/06 ER) und vom 21. Mai 2010 (S 48 AS 243/10 ER) unter Verweis auf die Richtlinie über die soziale Wohnraumförderung nicht nur einen Wohnraummehrbedarf für behinderte Menschen, sondern auch eine damit einhergehende Erhöhung des Miethöchstbetrages anerkannt hat.
  • SG Lüneburg, 25.01.2007 - S 28 AS 33/07
  • VG Bremen, 26.11.2007 - S8 K 2018/06

    Kein ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Diabetes mellitus Typ IIb, Hyperlipidamie

  • SG Lüneburg, 05.12.2006 - S 25 AS 1305/06
  • SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 213/05
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